Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/263-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13 - 10. Änderung der Gemeinde Hoisdorf Teilbereich 1: für das Gebiet des Grundstückes Thie 30 Teilbereich 2: für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.4-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
|
Vorberatung
|
|
|
14.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hoisdorf
|
Entscheidung
|
|
|
27.06.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur
Vorlage 2020/004/263-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13, 10. Änderung der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet
Teilbereich 1: für das Gebiet des Grundstückes Thie 30
Teilbereich 2: für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach
sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2020/004/263-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 01.02.2021 bis zum 12.02.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Die danach überarbeiteten Planunterlagen sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
180,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
256,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
75,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
996,4 kB
|
![Loading...](https://www.amtsiek.de/allris/wicket/resource/org.apache.wicket.ajax.AbstractDefaultAjaxBehavior/indicator-ver-03CE3DCC84AF110E9DA8699A841E5200.gif)