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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/001/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss:

 

1)        Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung 2015. Die Amtsumlage wird mit 13,5 v.H. festgesetzt.

2)        Der Haushaltsplan 2015 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 werden gebilligt.

3)        Der Betrag für erhebliche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik wird auf 5.000 Euro festgelegt – siehe § 5 Haushaltssatzung.

4)         Es wird ein Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gem. § 95 d GO in Höhe von 5.000 Euro festgelegt – siehe § 4 Haushaltssatzung.

5)         Der Finanzausschuss nimmt vom Entwurf des Stellenplans Kenntnis und empfiehlt dem Amtsausschuss auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Personalausschusses zu beraten.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Investitionsplan 2015 des Amtes Siek

 

Als Anlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2015 (Ergebnis- und Finanzplan) beigefügt.

 

Die Haushaltsansätze orientieren sich überwiegend an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben. Besonderheiten einzelner Haushaltsansätze sind bei den jeweiligen Konten erläutert.

 

In den Personalkosten von insgesamt 1.270.500 € ist eine Tariferhöhung von 2,4 % (ab 01.03.2015) enthalten. Sie basieren auf dem Personalkonzept, das allen Amtsausschussmitgliedern vorliegt.

Hinweis: Der Stellenplan bedarf noch der Beratung und Beschlussempfehlung im Personalausschuss. Die Verwaltungsvorlage wird nachgereicht.

 

Die für 2015 eingeplanten Projekte können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:

Gesamtbetrag der Erträge:2.188.100 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:2.184.400 €

Ergibt einen Jahresüberschuss:       3.700 €

 

Aufgrund der rückläufigen Finanzkraft der Gemeinden kann der Ausgleich des Ergebnisplanes nur durch die Anhebung der Amtsumlage von 10,0 % auf 13,5 % erreicht werden. Die Umlage beträgt hiernach 1.693.200 Euro (1 Punkt Amtsumlage 2015 = 125.426,36 Euro). Im Vorjahr betrug die Amtsumlage bei 10,0 % noch 1.722.800 Euro.

 

Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2015 liquide Mittel in Höhe von 551.700 € aus. Diese errechnen sich zusammengefasst wie folgt:

 

Zeile im

Finanzplan:

42Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln         200 €

43   + Anfangsbestand an Finanzmitteln (aus Nachtrag 2014)       551.500 €

44Liquide Mittel (Zeilen 42 und 43)  551.700 €

 


 

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Anlagen

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