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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/003/308-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.

 

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 r das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorgestellten Fassungen gebilligt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB r die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …………………
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt und werden in der Sitzung des Bauausschusses durch den Stadtplaner erläutert.

 

Die Planunterlagen werden derzeit überarbeitet und in der Sitzung des Bauausschusses vorgestellt.

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag gefolgt wird, ist eine erneute Auslegung durchzuführen. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend vorbereitet.

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Anlagen

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