Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/362
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme an der Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Aktenzeichen:
- 123.104.6
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
|
Vorberatung
|
|
|
31.05.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Stapelfeld
|
Entscheidung
|
|
|
13.06.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Juli 2021 wurde eine Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ mit sieben Initiativstädten gegründet. Zwischenzeitlich habe sich über 150 Städte und Gemeinden angeschlossen. Die Initiative setzt sich für stadtverträgliche Geschwindigkeiten innerorts ein.
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Derzeit kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Stapelfeld nur durch den Kreis Stormarn auf Grundlage des § 45 STVO angeordnet werden.
Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021):
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Da die Gemeinde Stapelfeld verkehrsberuhigende Maßnahmen in Zusammenhang mit der Erschließung neuer Gewerbegebiete beabsichtigt, insbesondere auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, erscheint die Teilnahme an dieser Initiative parallel zu den Verhandlungen mit dem Kreis Stormarn in Sachen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sinnvoll.
Weitere Informationen zur Initiative hierzu sind unter http://www.lebenswerte-staedte.de zu finden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
123,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
53,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
23,7 kB
|