Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/506
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Zuwendung vom Sieker Kreis e.V. für eine Sitzbank
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Siek
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09.03.2022
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Geplant
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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28.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sieker Kreis e.V. hat am 26.01.2022 per Mail an den Bürgermeister um die Anschaffung einer stabilen Bank von Seiten der Gemeinde für die Bewohner der Behindertengruppe Chamäleonhaus (Neue Straße) im Wert von 453,00 Euro gebeten. Der E-Mail-Verlauf wurde allen Mitgliedern der GV Siek seitens des Bürgermeisters bereits zur Verfügung gestellt.
Der SKS-Ausschuss Siek wird um Beratung gebeten, ob die Zuwendung grundsätzlich gewährt wird. Es wäre jedoch – da die Zuwendungsrichtlinie voraussichtlich in der GV Siek am 28.03.2022 neu gefasst wird – ein Antrag nach neuer Richtlinie zu stellen. Verwaltungsseitig würde der Zuwendungsempfänger dann hierüber informiert werden.
Anmerkungen / Überlegungen der Verwaltung:
- Träger der Wohngruppe ist die Lebenshilfe Stormarn, diese wäre der Zuwendungsempfänger und müsste den entsprechenden Zuwendungsantrag stellen. Eine Antragstellung durch Dritte ist nicht möglich.
- Das Grundstück befindet sich lt. Google Maps im rückwärtigen Bereich und grenzt nicht an die Straße. Ob die Bewohner direkt vom Grundstück oder von der Straße abgeholt werden, ist verwaltungsseitig nicht bekannt. Sofern die Abholung vom Grundstück erfolgt, wäre die Aufstellung einer Sitzbank auf Privatgrundstück aus Verwaltungssicht Sache des Trägers. Sofern eine Zuwendung gewährt werden würde, könnten auch andere – ähnliche – Institutionen in Siek einen Zuwendungsantrag stellen, Stichwort „Präzedenzfall“.
- Sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen, könnte die Gemeinde alternativ überlegen, auf öffentlicher Fläche in diesem Bereich eine Sitzbank aufzustellen, von der dann auch andere Bürger profitieren. Sofern wie unter 2. angemerkt die Abholung vom Privatgrundstück erfolgt, würden die Bewohner in diesem Fall jedoch nicht hiervon profitieren.