Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/004/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie, Beschluss des Lärmaktionsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Aktenzeichen:
- 32.31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.10.2013
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Bereit
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hoisdorf beschließt den Lärmaktionsplan in der folgenden Fassung:
Gemeinde Hoisdorf
Der Bürgermeister
Lärmaktionsplan der Gemeinde Hoisdorf
gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hoisdorf vom
1. Allgemeines
1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
1.1.1 Beschreibung der Lage:
Die Gemeinde Hoisdorf - bestehend aus 2 Ortsteilen - liegt im Kreis Stormarn des Landes Schleswig-Holstein.
1.1.2 Beschreibung der Umgebung:
Die Gemeinde Hoisdorf wird überwiegend durch eine ländliche Struktur geprägt. Die verkehrliche Situation der Gemeinde wird durch den ÖPNV sichergestellt. Ferner befindet sich in kurzer Entfernung die A 1 Richtung Hamburg u. Lübeck.
1.1.3 Beschreibung der Flächennutzung:
Der Dorfkern ist noch prägend durch landwirtschaftliche Nutzung. Ferner befindet sich im Dorfkern ein größerer Gewerbetrieb. Der Bereich Richtung BAB ist vorwiegend durch Wohnbebauung geprägt.
1.1.4 Anzahl der Einwohner der Gemeinde: 3.350
1.1.5 Gesamtfläche der Gemeinde in qkm: 15,9
1.1.6 Anzahl der Wohnungen in der Gemeinde: 1.483
1.1.7 Gesamte Länge der kartierten Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet in km: 0
1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek
Tel.: 0 41 07/ 88 93 0, Fax.: 0 41 07/ 88 93 88, info@amtsiek.de
Gemeindeschlüssel Gemeinde Hoisdorf: 62035
1.3 Rechtlicher Hintergrund
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §47
a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit
denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
1.4 Geltende Grenzwerte
Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten
Menschen in der Gemeinde Hoisdorf
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LDEN | Straßenlärm | ||
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über | bis | Fläche (qkm) | Wohnungen |
55 | 65 | 2,18 | 244 |
65 | 75 | 0,42 | 14 |
75 |
| 0,05 | 0 |
2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Im Gebiet der Gemeinde Hoisdorf sind auf Grundlage der Lärmkartierung
2007 relevante Lärmbelastungen festzustellen.
Sehr hohen Belastungen sind nachts 20 Menschen ausgesetzt.
Hohen Belastungen sind ganztägig und nachts 30 Menschen ausgesetzt.
Belastungen/Belästigungen sind ganztägig 500 und nachts 200 Menschen
ausgesetzt.
2.3 Lärmproblemen und verbesserungsbedürftige Situationen
Im Gebiet der Gemeinde Hoisdorf bestehen Lärmprobleme in folgenden
Bereichen: Baggerkuhle.
Ermittelte Lärmverursacher ist die Bundesautobahn A 1.
3. Maßnahmenplanung
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Im Gebiet der Gemeinde Hoisdorf wurden folgende lärmmindernde Maßnahmen in der Vergangenheit umgesetzt:
- Errichtung eines Lärmschutzwalles und einer Lärmschutzwand zur BAB 1
- Einbau einer lärmmindernden Decke der BAB 1
- Die Gemeinde hat die in ihrer Zuständigkeit möglichen Maßnahmen im
Rahmen der Bauleitplanung bereits umgesetzt. Dies ist aus den Angaben
entsprechend der beigefügten Anlage 2 erkennbar.
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten
fünf Jahre
Eine Verbesserung der Lärmsituation an der Baggerkuhle wird durch eine Erhöhung der Lärmschutzwand um 2 m erreicht. Die Gemeinde Hoisdorf ist nicht zuständig für die Durchführung dieser Maßnahme. Daher wird der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck um die Abgabe einer Stellungnahme zur Durchführung dieser Maßnahme gebeten. Mit Schreiben vom 10.04.2013 hat der LBV diese Maßnahmen abgelehnt. Die Gemeinde hält dennoch an dieser Forderung fest.
3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen
zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre
Als ruhiges Gebiet, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, ist bereits das Naturschutzgebiet Hoisdorfer Teiche festgesetzt.
3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen
Die festgestellten Lärmprobleme im Bereich Baggerkuhle sollen über die Erhöhung der Lärmschutzwand vermindert werden.
3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen
Personen
20 Personen
4. Formelle und finanzielle Informationen
4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans
Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2013
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans
Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.2013
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen
Anhörungen
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 08.03.2013
Auslegung vom 18.03. bis 19.04.2013
Bekanntmachung des Aktionsplans am
4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des
Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen
Entwicklungen für die Lärmsituation, nach Fertigstellung der
Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A1, ansonsten jedoch nach 5 Jahren
überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse
des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.
4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans
4.6 Weitere finanzielle Informationen
keine
4.7 Link zum Aktionsplan im Internet
www.amtsiek.de
www.laerm.schleswig-holstein.de
Gemeinde Hoisdorf LS Hoisdorf,
Der Bürgermeister
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der zweiten Stufe. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.
Für die Gemeinde Hoisdorf haben sich Beeinträchtigungen vor allem im Bereich Baggerkuhle ergeben.
Die Gemeinde Hoisdorf hat den Aufstellungsbeschluss für den Lärmaktionsplan am 25.02.2013 gefasst. Ein Entwurf des Planes lag daraufhin vom 18.03. – 19.04.2013 für die Öffentlichkeit aus. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist demnach entbehrlich.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr wurde mit Schreiben vom 01.03.2013 gebeten Stellung zu nehmen, ob eine Erhöhung der Lärmschutzwand durchgeführt werden kann. Mit Schreiben vom 10.04.2013 wurde darauf hin mitgeteilt, dass weitere Maßnahmen zum Lärmschutz nicht durchgeführt werden. Der errichtete Lärmschutz (Lärmschutzwand und-Wall) wurde durch Planergänzungsbeschluss vom 10.07.2008 abschließend geregelt und zwischenzeitlich umgesetzt.
Eine Änderung der Haltung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Der Lärmaktionsplan wird fünf Jahren nochmals überprüft. Dann gilt es die Lärmbelastungen durch die BAB 1 neu zu ermitteln und zu bewerten. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt nur die Übernahme der Forderung in den Lärmaktionsplan, die Lärmschutzwand insgesamt zu erhöhen.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 25.03.2013 neue Angaben über durch Belastung durch Umgebungslärm belastete Menschen zur Verfügung gestellt. Die Änderungen für die Gemeinde Hoisdorf sind unerheblich und in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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439,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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892,3 kB
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