Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/342
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: westlich der Straße "Groot Redder", östlich des Sportplatzes "Am Drehbarg", nördlich der Wohnbebauung "Am Drehbarg", südlich der Straße "Königstannen" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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23.03.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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04.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet westlich der Straße "Groot Redder", östlich des Sportplatzes "Am Drehbarg", nördlich der Wohnbebauung "Am Drehbarg", südlich der Straße "Königstannen" wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau der Grundschule und Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche
- landschaftsgerechte Einbindung des Plangebietes
- verkehrsgerechte Anbindung an die Kreisstraße K108 (Groot Redder) insbesondere im Hinblick auf die Schulwegsicherung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Architektur + Stadtplanung Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg beauftragt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Schulverband Stapelfeld plant den erforderlichen Neubau einer Grundschule und hat sich für den Standort „Groot Redder“ ausgesprochen. Der Schulverband Stapelfeld erhält die Fläche im Rahmen eines Tauschvertrags von der Gemeinde Stapelfeld.
Planungsrechtliche Voraussetzungen dafür sind die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 22.
Das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits eingeleitet.
Nun ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 zu fassen, um nach der ersten Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren auch das Bebauungsplanverfahren vorantreiben zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,6 kB
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