Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/350-1
Grunddaten
- Betreff:
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Neufassung der Satzung über die Benutzung und Erhebung der Elternbeiträge der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hoisdorf (Kindertageseinrichtungssatzung) zum 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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08.03.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Entlastung der Familien hat das Land Schleswig-Holstein, den Beitragsdeckel für die Betreuung der Kinder im U3-Bereich auf 5,80 € je wöchentlicher Betreuungsstunde von 7,21 € ab dem 01.01.2022 gesenkt. Der höchstzulässige Elternbeitrag liegt dann für die Kinder im U3-Bereich nur noch geringfügig über dem Kostenbeitrag für ältere Kinder, der zurzeit 5,66 € je wöchentlicher Betreuungsstunde beträgt.
Die Gesetzesänderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) wurde bereits Ende 2021 beschlossen. Die entsprechende Änderung wurde nach Bekanntgabe des KiTaG umgesetzt. In der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf werden gelegentlich Kinder unter 3 Jahren aufgenommen, wenn der 3. Geburtstag in den Monat fällt. In diesem Fall ist der Elternbeitrag von 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde zu veranschlagen.
Des Weiteren dürfen gemäß § 31 KiTaG für die Hortferienbetreuung keine durchschnittlichen Elternbeiträge auf ein Kalenderjahr umgerechnet werden.
Für den Hort Hoisdorf werden die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung in zwölf Monatsbeiträgen erhoben. Es wurde anhand der Schulferien und Schließzeiten der KiTa in den Ferien die fälligen Elternbeiträge in zwölf Monatsbeiträgen ermittelt und monatlich von den Eltern geleistet.
Entsprechend § 31 (1) Satz 5 KiTaG wäre jedoch wie folgt vorzugehen: Ist in den Schulferien für ein Kind ein längerer Förderungsumfang vorgesehen, wird für die Ermittlung der höchstens zu entrichtenden Elternbeiträge die durchschnittliche Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden im Monat zugrunde gelegt. Dies bedeutet, dass die Elternbeiträge in Monaten, in denen schleswig-holsteinische Ferien anfallen, die durchschnittliche Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden im Hort zu leisten ist.
Somit muss die Hortferienbetreuung auf die Monate nach tatsächlichem Aufwand individuell errechnet werden. Dies bedeutet, dass die Eltern neue Jahres-Beitragsbescheide für Hortkinder erhalten, aus denen ersichtlich ist, wie hoch der Ferienbetreuungsbeitrag in den jeweiligen Monaten ist, in denen Ferien anfallen. Dabei wird die durchschnittliche Anzahl der Betreuungsstunden angerechnet.
Der Kreis Stormarn hat mitgeteilt, dass diese Berechnung ab 01.01.2022 zu erfolgen hat. Aktuell ist der Kreis Stormarn mit dem Land Schleswig-Holstein in der Klärung, ob diese Berechnung auch für das Jahr 2021 nachträglich erfolgen muss oder die durchschnittliche Berechnung auf zwölf Monatsbeiträge erfolgen durfte und nicht nachträglich umgerechnet werden muss.
Die entsprechenden Änderungen sind in der Anlage kenntlich gemacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289 kB
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