Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/435-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs-und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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07.03.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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28.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/005/435-1 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden nicht vorgebracht.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Siek für das Gebiet Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2021/005/435-1 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 17.01.2022 bis zum 28.01.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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160,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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53,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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