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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/003/320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2021

 

§ 4 der Haushaltssatzung 2021 ermächtigt den Bürgermeister im Einzelfall über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu leisten, ohne dass es einer Genehmigung durch die Gemeindevertretung bedarf.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

Im Haushaltsjahr 2021 sind die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen angefallen, die den Voraussetzungen des § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung entsprechen.

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Anlagen

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