Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/079
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: Waldstraße 36 Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.24.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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13.10.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet Waldstraße 36 wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es wird folgendes Ziel verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zum Bau von barrierefreien Wohnungen im Rahmen einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt. Die Planungskosten werden durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem die Gemeinde über den Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten beraten hat, kann dieser in Kürze unterzeichnet werden. Hierfür sind nun lediglich noch die Planungskosten durch das Planungsbüro zu ermitteln.
Zur formellen Einleitung des Planverfahrens ist nun der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages kann dann das Planlabor Stolzenberg erste Planentwürfe erstellen die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,7 kB
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