Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/287-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Grundstück "Reinbeker Straße 33 - 35" (vorhandene Tennishallen) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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24.01.2022
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Bereit
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/006/287-1 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet Grundstück "Reinbeker Straße 33 - 35" (vorhandene Tennishallen) sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung, die zur Vorlage 2021/006/287-1 als Anlage dargestellt ist, gebilligt.
Die Entwürfe des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Abendveranstaltung am 05.10.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
In der Zeit vom 12.01.2021 bis zum 18.02.2021 erfolgte dann die erste Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Das Planungsbüro hat den Planentwurf bereits entsprechend überarbeitet und auch einige Vorschläge des Bauausschusses aufgenommen.
Weitere Änderungswünsche können in der BA-Sitzung mit dem dann anwesenden Stadtplaner, Herrn Czierlinski, beraten und aufgenommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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391,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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131,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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67 kB
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5
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(wie Dokument)
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931,7 kB
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