Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/381-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie Stellenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
- Aktenzeichen:
- 111.812.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hoisdorf
|
Entscheidung
|
|
|
24.01.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Anlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2022 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan, Sachkontenübersicht, geplante Investitionen und Teilhaushalte) beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Stellenplan 2022.
Die in der Finanzausschusssitzung am 11.02.2022 beschlossenen Änderungen und Anpassungen wurden in den Haushaltsplan aufgenommen.
Die vom Musikzug der FF Hoisdorf beantragten Zuschüsse und Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung sind bereits im Haushalt enthalten.
Die Personalkosten sind dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Es handelt sich hier um die Produkte 211000 – Grundschule -, 365000 – Kindertagesstätte, 573500 – Bauhof - und verschiedene gem. Liegenschaften (Hausmeister), auf die die Personalkosten verteilt worden sind. Die Gesamtzahl der Stellen beträgt 39,159 Stellen und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,141 Stellen erhöht.
Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2022 vom 21.09.2021 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 28,0 % sowie die Amtsumlage mit 13,0 % berechnet.
Nach dem Haushaltserlass 2022 betragen die Nivellierungssätze für die Realsteuern im Haushaltsjahr 2022 für die Grundsteuer A 302 %, für die Grundsteuer B 367 % sowie für die Gewerbesteuer 309 %. Beim Nivellierungssatz der Gewerbesteuer ist jedoch zu beachten, dass dieser schon um den Prozentsatz der Gewerbesteuerumlage vermindert ist, der im vorvergangenen Jahr Anwendung gefunden hat.
Die Gewerbesteuerumlage, die von den Gemeinden vierteljährlich nach dem Ist-Aufkommen abzuführen ist, beträgt seit 2020 35 %.
Um eine Vergleichbarkeit mit den gemeindlichen Gewerbesteuerhebesätzen herzustellen, liegt der für die vorstehende Berechnung des Landes maßgeblicher Hebesatz bei 344 %.
Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen:
Ergebnishaushalt
Grundschule - Umbau/Planung OGS 30.000 €
Dorfmuseum - größere Unterhaltungsmaßnahmen 20.000 €
Kindergarten - Umbau der Toiletten 25.000 €
Machbarkeitsstudie „Kinderbetreuung“ 30.000 €
Kunstrasenplatz - LED Umrüstung der Flutlichtanlage 30.000 €
geplante Fördermittel - 27.000 €
Teichanlagen - dringende Sanierungsmaßnahmen 20.000 €
geplante Förderung durch AktivRegion - 16.000 €
Liegenschaften - Grundstücksveräußerung (Neuveranschlagung) - 270.000 €
Finanzhaushalt - Investitionen
Grundschule - DigitalPakt Schule 52.000 €
geplante Fördermittel - 45.000 €
Straßenbeleuchtung - Erneuerung/Ergänzung 25.000 €
Liegenschaften - Notstromversorgung 10.000 €
Bauhof - Anbaugeräte für Fahrzeuge 21.000 €
Kindergarten - Naviöfen 39.100 €
Brandschutz - Abbiegeassistent/Hebekissen/Hydraulikpumpe FWF 16.500 €
geplante Fördermittel (Abbiegeassistenten) - 4.500 €
Der Ergebnisplan 2022 schließt wie folgt ab:
Gesamtbetrag der Erträge: 7.369.200 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 7.792.900 €
ergibt einen Jahresfehlbetrag: 423.700 €
Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2022 einen Finanzmittelsaldo in Höhe von
- 219.200 € aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
53,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
104,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
194,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
292 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
306,7 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|