Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/373
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag vom TuS Hoisdorf e.V. für 2022 für EDV-Anschaffungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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11.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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24.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dem TuS Hoisdorf gem. den Rahmenrichtlinien keinen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2022 für die bereits getätigten EDV-Anschaffungen zu gewähren.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der TuS Hoisdorf e.V. hat am 05.11.2021 einen Zuwendungsantrag für bereits getätigte EDV-Anschaffungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.000 € gestellt.
Laut eingereichter Rechnungen (siehe Anlage) wurde ein Laptop für die Schließanlage in Höhe von 379 €, 3 Laptops in Höhe von 1.197 € sowie 3x Office Standard in Höhe von 160,65 € angeschafft (Kosten insgesamt: 1.736,65 €).
Laut aktueller Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf an Dritte, Punkt 2.2 darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden, bevor über den Antrag entschieden ist. Sollte die Entscheidung nicht abgewartet werden können, hat der Antragsteller unter Darlegung der Gründe die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn zu beantragen.
Eine Antragstellung bzw. Information vor Vorhabenbeginn ist nicht erfolgt, so dass nach den Richtlinien der Antrag abzulehnen wäre.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 € an den Verein als „allgemeiner Zuschuss“ sowie 5.000 € für die Sportplatzpflege beschlossen und ausgezahlt.