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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/162-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit dem Haushalt 2022 wird der Eigenanteil neben der Fördersumme bereitgestellt/berücksichtigt.

Alle weiteren noch fehlenden Voraussetzungen sind von der Schule in Abstimmung mit der Verwaltung zu erarbeiten (z.B. das technisch-pädagogische Einsatzkonzept).

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Digitalpakt

 

Das Landesprogramm „DigitalPakt SH Öffentliche Schulen“ regelt die Vergabe der Finanzhilfen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Nach Mitteilung des Landes SH beträgt das Schulträgerbudget für die Grundschule Hoisdorf 45.000 €. Einschließlich des gemeindlichen Eigenanteils von 6.750 € beträgt die Investitionssumme somit 51.750 €.

 

Um Gelder aus dem Digitalpakt abzufordern, muss die Infrastruktur in der Grundschule hergestellt sein. Somit muss im ersten Schritt das Schulgebäude mit WLAN/LAN ausgestattet werden. Hierfür wurden die Mittel aus dem Digitalpakt beantragt.

 

Es wurde eine Elektrofirma beauftragt, eine Kostenschätzung für die Infrastruktur LAN/WLAN abzugeben. Es soll das gesamte Schulgebäude mit allen pädagogisch genutzten Räumen mit WLAN und/oder LAN-Anschlüssen ausgestattet werden.

Nach den bisherigen Erfahrungen des Landes ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fördergelder einschließlich Eigenanteil (~ 40.000 €) für eine strukturierte Verkabelung aufzuwenden sein werden. Der restliche Betrag (ca. 11.000 €) stände sodann für Endgeräte (Server, Firewall, Switch, Backup, Mobile-Device-Management, Beamer, Dokumentenkameras) zur Verfügung.

 

 

Zuwendungsvoraussetzungen:

 

1. Die Maßnahme muss nach dem 16.05.2019 begonnen sein (Abschluss des Vertrages),

2. Antragstellung und Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme,

3. Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand, (in Bearbeitung)

4. ein Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,

5. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept,

6. eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,

7. die Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindung sichergestellt ist,

8. Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von Anzeige- und Präsentationstechnik werden nur bewilligt, wenn die Schule über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind.

Dieses gilt entsprechend für die Anschaffung von mobilen Endgeräten.

 

Die Grundschule Hoisdorf verfügt zwischenzeitlich über einen Breitbandanschluss des Landes, somit ist die Ausstattung mit LAN/WLAN zeitnah umzusetzen,

Anzeigegeräte und mobile Endgeräte werden nur gefördert, wenn die Schule über die entsprechende LAN/WLAN Ausstattung verfügt.

 

2. Lehrerendgeräte

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt den Lehrkräften Endgeräte zur Verfügung. Die Schulleitung beabsichtigt für die Grundschule Hoisdorf 11 iPads zu bestellen.

Die Geräte sind Eigentum des Landes. Allerdings muss der Schulträger die Verwaltung der Endgeräte übernehmen. Hierfür wird ein Unified Endpoint Management (UEM) kostenlos für die Dauer der Maßnahme vom Land zur Verfügung gestellt. Der Schulträger übernimmt die Aufgabe des IT-Supports der Endgeräte.

Hinzukommt, dass der Schulträger eine Datensicherung für die Lehrerendgeräte zur Verfügung stellen muss. Dies wird eventuell aus dem Digitalpakt Schule berücksichtigt werden können sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen. 

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