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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/003/308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 r das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, die der Vorlage 2021/003/308 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …………………
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 17.05.2021 bis zum 02.06.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Aus den Stellungnahmen hat sich u.a. die Notwendigkeit ergeben, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstellen zu lassen, sowie weitere Angaben zum Thema Ausgleich und Entwässerung in die Unterlagen aufzunehmen.

 

Das Büro für Bauleitplanung ist diesen Aufforderungen gefolgt und hat die Unterlagen entsprechend überarbeitet. Offen ist im Augenblick noch, über welches Ökokonto der erforderliche Knickausgleich von 70 m erbracht werden kann. Hierzu erfolgt derzeit eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. Über das Ergebnis wird im Rahmen der Bauausschusssitzung berichtet.

 

Die Gemeinde wird um Beratung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses gebeten.

 

Hinweis:

Der Stadtplaner wird den beigefügten Entwurf in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

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Anlagen

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