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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/387-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Blumenwiese nicht über das RegionalBudget der AktivRegion beantragt werden soll und somit aus der Kostenschätzung zu streichen ist. Des Weiteren wird die Anzahl der Obstbäume um 2 Stück reduziert, um bei etwaigen Preiserhöhungen die Fördergrenze von 20.000 € nicht zu überschreiten.

 

Der Antrag bei der AktivRegion für die Obstume und Insektenhotels r die gemeindeeigene Fläche An der Lohe sowie r die Schattenbäume für die Spielplätze am Dohm in Siek und an der Gutskoppel in Meilsdorf soll zum 01.02.2022 gestellt werden. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 bereitzustellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung wird Bezug genommen.

 

Zwischenzeitlich liegt eine Kostenschätzung für die Pflanzung einer Blumenwiese mit Obstbäumen, Insektenhotels sowie Schattenbäume für die Spielplätze am Dohm und an der Gutskoppel in Höhe von 27.058,89 € Brutto vor. Die Kostenschätzung ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Soll dennoch eine Förderung über das RegionalBudget beantragt werden, müssen einige Positionen gestrichen werden, da die Gesamtkosten in der Kostenschätzung 20.000 € Brutto nicht überschreiten dürfen.

 

Zudem ist zu beachten, dass die Aussaat für eine Blumenwiese je nach Witterung im März/April, jedoch spätestens bis Mitte Mai zu erfolgen hat. Werden die Zuwendungsbescheide durch die AktivRegion in 2022 ähnlich wie in diesem Jahr Ende März erteilt, könnte eine Auftragsvergabe frühestens Ende April erfolgen. Aus organisatorischen Gründen ist daher eine Blumenwiese über das RegionalBudget als eher ungeeignet einzustufen.

 

Da auch die tatsächlich anfallenden Kosten 20.000 € nicht überschreiten dürfen, sollte ebenfalls die Überlegung getroffen werden die Anzahl der Bäume um 1 bis 2 Stück zu verringern, um bei höheren tatsächlich anfallenden Kosten noch einen Spielraum bis zur Fördergrenze zu haben. Beim Übersteigen der Fördergrenze von 20.000 € Brutto entfällt die Förderungnzlich. Die Maßnahme muss zum 31.10.2022 abgeschlossen sein.

 

Es wird um Beratung gebeten.

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