Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/003/300-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
- Aktenzeichen:
- 111.812.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Brunsbek
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Anlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2022 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sowie die Teilhaushalte inkl. der geplanten Investitionen), sowie auch der Stellenplan der Gemeinde beigefügt.
Der Haushalt wurde entsprechend der Verwaltungsgliederung in 3 Teilhaushalte (= 3 Fachbereiche) gegliedert. Die Produkte sind den entsprechenden Fachbereichs-Teilhaushalten nachgeordnet. Noch nicht vollständig enthalten sind die Produktbeschreibungen, diese werden noch eingearbeitet.
Die Haushaltsansätze aus laufender Verwaltungstätigkeit (Erträge und Aufwendungen) orientieren sich an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben.
Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2022 vom 21.09.2021 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 28,0 % sowie die Amtsumlage mit 13,0 % berechnet.
Die Senkung der Amtsumlage um 2 %-Punkte führt zu einer Verbesserung des Haushaltsergebnisses um rund + 45.000 €.
Die Nivellierungssätze für die Realsteuern betragen im Haushaltsjahr 2022 für die Grundsteuer A 302 %, für die Grundsteuer B 367 % sowie für die Gewerbesteuer 309 %. Beim Nivellierungssatz der Gewerbesteuer ist jedoch zu beachten, dass dieser schon um den Prozentsatz der Gewerbesteuerumlage vermindert ist, der im vorvergangenen Jahr Anwendung gefunden hat.
Die Gewerbesteuer, die von den Gemeinden vierteljährlich nach dem Ist-Aufkommen abzuführen ist, beträgt seit 2020 35 %. Um eine Vergleichbarkeit mit den gemeindlichen Gewerbesteuerhebsätzen herzustellen, liegt der für die vorstehende Berechnung des Landes maßgeblicher Hebesatz bei 344 %.
Die investiven Maßnahmen wurden wie folgt eingeplant:
LUGM
Notstromversorgung 10.000 €
Brandschutz
technische Ausrüstung 10.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.000 €
Regenwasserbeseitigung
Herstellung Hausanschlüsse 10.000 €
Kostenersatz für Hausanschlüsse - 10.000 €
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Planungsleistungen bzgl. Dorfzentrum 50.000 €
Der Ergebnisplan 2022 schließt wie folgt ab:
Gesamtbetrag der Erträge: 3.287.700 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 3.282.100 €
ergibt einen Jahresüberschuss: 5.600 €
Der Finanzplan 2022 weist im Haushaltsplan 2022 einen Finanzmittelsaldo in Höhe von
-82.400 € aus.
Änderungen in der Vorlage zur Finanzausschusssitzung ist im Wesentlichen die Senkung der Amtsumlage und Neuaufnahme -Planungskosten für Straßenbau = 50.000,00 € (Ausschreibung Ende 2022) und Verpflichtungsermächtigung für Straßenbaumaßnahmen B11 Kronshorst = 500.000,00 €.
Nachrichtlich ist dieser Vorlage eine Schuldenübersicht, Stand 2022 beigefügt (n. ö.).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
54,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
107,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
6,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
8,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
219 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|