Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/309
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag der VSG Stapelfeld für 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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23.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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06.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem VSG Stapelfeld einen Zuschuss in Höhe von x.xxx € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragssteller bis spätestens 31.03.2023 einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2022, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Antragssteller zu fertigen.
Alternativ:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, dem VSG Stapelfeld keinen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2022 zu gewähren, weil …..
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein für Sport und Gemeinschaftspflege vom 1968 e.V. Stapelfeld (kurz: VSG Stapelfeld) hat am 18.08.2021 einen Antrag zur finanziellen Unterstützung über 7.500€ für das Jahr 2022 gestellt. Eine Ausgabenaufstellung ist als Anlage beigefügt. Eine vollständige Aufstellung inklusive der geplanten Einnahmen für 2022 wurde vom 2. Vereinsvorsitzenden am 05.12.2021 vorgelegt und ist als Anlage beigefügt.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 7.500€ an den Verein als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt.