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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/003/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Grundsatzbeschluss GV Brunsbek vom 05.12.2012 – TOP 15) beschränkt sich die freiwillige Kostenbeteiligung der Gemeinde Brunsbek für die Krippenbetreuung in einem anderen Bundesland auf xxx Euro (bitte über die Höhe des Pauschalbetrages beraten) pro Betreuungsstunde. Dieser Pauschalbetrag gilt bis Ende 2014. Zum Jahresende 2014 wird die Verwaltung um Überprüfung des Betrages anhand der Gebührenkalkulation der KiTa Brunsbek gebeten, sodass dann evtl. für 2015 ein neuer Pauschalbetrag festgesetzt werden sollte

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Wie in der Sitzung der Gemeindevertretung Brunsbek am 04.09.2013 unter TOP 19.2. besprochen, wird der Finanzausschuss um Beratung gebeten, ob eine Pauschalisierung des freiwilligen Kostenausgleiches außerhalb Schleswig-Holsteins im Krippenbereich möglich wäre.

 

Für den Elementarbereich wurde seitens des Kreises Stormarn ein Pauschalbetrag von 1,49 Euro/Stunde festgesetzt, der auch seitens der Gemeinde Brunsbek bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Hamburg gezahlt wird (Grundsatzbeschluss vom 05.12.2012).

 

Im Krippenbereich müssen derzeit bei jeder Bedarfsanzeige für die Betreuung in KiTas außerhalb S-H die Platzkosten errechnet werden, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand darstellt. Bislang gab es zwei Kostenausgleichsfälle für Krippenbesuche in Hamburg. Die Kosten beliefen sich auf 2,32 Euro bzw. 2,36 Euro pro Betreuungsstunde und wurden seitens der Gemeinde Brunsbek auf freiwilliger Basis gewährt.

 

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wäre es sinnvoll, die Kosten für mind. ein Jahr festzusetzen. Pauschalbeträge von 2,30-2,40 Euro im Krippenbereich wären für Brunsbeker Fälle derzeit angemesse

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Anlagen

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