Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/457-1
Grunddaten
- Betreff:
-
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: südlich des Gewerbegebietes "Bültbek", westlich der Bebauung Hauptstraße 12a - 16 (nur gerade Hausnummern), östlich des Golfplatzes Siek a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung der Planunterlagen c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich des Gewerbegebietes "Bültbek", westlich der Bebauung Hauptstraße 12a - 16 (nur gerade Hausnummern), östlich des Golfplatzes Siek, die 17. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes sowie
nachrangig auch für die Ansiedlung von Start-Ups.
- Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Transportmuseums.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Panentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Dörr GbR, Am Heuberg 22, 21755 Hechthausen, beauftragt.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom Oktober / November 2021, wie sie der Sitzungsvorlage 2021/005/457-1 beigefügt sind, gebilligt.
c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger ist im Besitz des Grundstücks Bültbek 7. Dieses ist zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend. Er hat sich daher durch eine grundbuchliche Sicherung den Zugriff auf die Flurstücke 100/14 sowie Teile der Flurstücke 94, 260/95, 261/95 und 98/2 erworben und plant auf dieser Fläche
- die Erweiterung des gewerblichen Betriebes,
- die Vermietung an andere Gewerbetreibende sowie
- die Errichtung eines Transportmuseums.
Die Gemeinde hat der Ausweisung einer Gewerbefläche bereits 2019 im Grundsatz zugestimmt. Dieses soll nun im Rahmen der Aufstellung der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Das Planungsbüro Dörr hat nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem Vorhabenträger bereits einen ersten Planvorentwurf als Diskussionsgrundlage erstellt.
Hinweis: Dieser wurde entsprechend der BA-Beratung angepasst und dieser Vorlage beigefügt.
Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag bereits gesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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443,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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670,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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