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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/457-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Aufstellungsbeschluss

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich des Gewerbegebietes "Bültbek", westlich der Bebauung Hauptstraße 12a - 16 (nur gerade Hausnummern), östlich des Golfplatzes Siek, die 17. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen

  Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes sowie

  nachrangig auch für die Ansiedlung von Start-Ups.

 

- Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Transportmuseums.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Panentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Dörr GbR, Am Heuberg 22, 21755 Hechthausen, beauftragt.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom Oktober / November 2021, wie sie der Sitzungsvorlage 2021/005/457-1 beigefügt sind, gebilligt.

 

c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger ist im Besitz des Grundstücks Bültbek 7. Dieses ist zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend. Er hat sich daher durch eine grundbuchliche Sicherung den Zugriff auf die Flurstücke 100/14 sowie Teile der Flurstücke 94, 260/95, 261/95 und 98/2 erworben und plant auf dieser Fläche

- die Erweiterung des gewerblichen Betriebes,

- die Vermietung an andere Gewerbetreibende sowie

- die Errichtung eines Transportmuseums.

 

Die Gemeinde hat der Ausweisung einer Gewerbefläche bereits 2019 im Grundsatz zugestimmt. Dieses soll nun im Rahmen der Aufstellung der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

 

Das Planungsbüro Dörr hat nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem Vorhabenträger bereits einen ersten Planvorentwurf als Diskussionsgrundlage erstellt.

Hinweis: Dieser wurde entsprechend der BA-Beratung angepasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag bereits gesichert.

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Anlagen

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