Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/364
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag vom Sozialverband Deutschland e.V. für 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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09.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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22.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dem SoVD Ortsgruppe Hoisdorf einen Zuschuss in Höhe von 600 € zu gewähren. Auf einen entsprechenden Verwendungsnachweis wird aufgrund der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Hoisdorf an Dritte Punkt 4.3 verzichtet.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2022, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an die Antragssteller zu fertigen.
Alternativ:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dem SovD Ortsgruppe Hoisdorf keinen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2022 zu gewähren, weil …..
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sozialverband Deutschland e.V. Ortsverband Hoisdorf (SoVD) hat am 14.09.2021 einen Antrag zur finanziellen Unterstützung für Wohlfahrtspflege und Veranstaltungen für Mitglieder und Interessierte für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 600€ gestellt.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 600€ an den Verband als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt.
Nach geltender Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Hoisdorf an Dritte soll nach Punkt 2.1 ein Finanzierungsplan zum Antrag beigefügt werden. Da die Rahmenrichtlinie sich aktuell in der Überarbeitung befindet und die neue Richtlinie besagt, dass für beantragte Zuwendungen bis 1.500€ die Vorlage einer Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ausreichend ist, ist diese als Anlage beigefügt..