Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/325-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflegungsgebühren KiTa Hoisdorf ab dem 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 365.102.4-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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09.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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22.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf setzt die monatliche Verpflegungsgebühr der Waldpiraten Kita Hoisdorf ab dem 01.01.2022 wie folgt fest:
Verpflegung:
Elementar 64,00 €
Hort Grundgebühr 52,90 €
zusätzlich Hort Ferienbetreuung 11,10 €
Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor dessen Entscheidung vorliegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die bisherige Beratung wird inhaltlich Bezug genommen.
Aufgrund der Stellungnahme des Kita-Beirats aus 6/2021 und der daraufhin erfolgten Rücksprache mit der Kita-Leitung wurde beigefügte neue Kalkulation für die Verpflegungsgebühr ab dem 01.01.2022 vorgenommen.
Anders als bisher wurden nunmehr lediglich die Personalstunden der Wirtschaftskräfte berücksichtigt, die unmittelbar mit der Verpflegung in Zusammenhang stehen. Hier hatte die Kita-Leitung seinerzeit nicht berücksichtigt, dass die Wirtschaftskräfte auch noch andere Tätigkeiten, die nicht mit der Verpflegung in Zusammenhang stehen, verrichten.
In der bisherigen Beratung hat sich die Gemeinde dafür ausgesprochen, die für das Essen benötigten 8 Navi-Öfen nicht zu mieten sondern zu kaufen. Die hierfür vorzunehmenden Abschreibungen (Laufzeit 10 Jahre) sind in der Kalkulation berücksichtigt. Die Öfen für den Hort würden auch im Zuge der Umwandlung zu einer OGS benötigt werden. Es macht aus Verwaltungssicht keinen Sinn, hier ab diesem Zeitpunkt einen anderen Caterer zu wählen. Die Gebühr für die Verpflegung bliebe die selbe ab Einrichtung der OGS.
Da allen Kindern Getränke zur Verfügung stehen, wurden die Kosten hierfür neben Kosten für padägisches Kochen, Feste, etc. ebenfalls berücksichtigt. Auch Aufwendungen für die benötigte Speiserestetonne sind berücksichtigt, da diese in unmittelbaren Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung stehen (unabhängig vom Caterer).
Frühstück und Snack sollen nach Rücksprache mit der Kita-Leitung nicht wie bisher beabsichtigt durch die Kita angeboten werden, sondern die Kinder nehmen für diese Mahlzeiten Lunchboxen von Zuhause mit. Daher fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten in der Kita an.
Der geschätzte Aufwand für das Mittagessen (reine Cateringkosten) liegt bei 100.000 Euro.
Ausgehend von der geschätzten Durchschnittsbelegung (Fallzahlen) und einem Kostendeckungsgrad von 100 % würden sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren (gerundet) ergeben:
Geringere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich; dadurch würde jedoch der Gemeindeanteil an den Verpflegungskosten steigen. Die Verpflegungskosten werden nicht von der öffentlichen Förderung nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) abgedeckt.
Gem. § 31 Abs. 2 KiTaG ist die Kalkulation der Verpflegungskosten der Elternvertretung und dem Beirat offenzulegen. Eine generelle Offenlegung gilt demnach nicht, daher sind die Anlagen nichtöffentlich, da hieraus Rückschlüsse auf Personalkosten Einzelner gezogen werden könnten.
Die Sitzungsvorlage mit den nichtöffentlichen Anlagen wurde bereits dem Kita-Beiratsvorsitzenden zur Weiterleitung an die Elternvertretung und die übrigen Beiratsmitglieder zur Verfügung gestellt. Der Beirat gibt in seiner Sitzung am 01.11.2021 eine Stellungnahme ab, die der Gemeindevertretung vor dessen Entscheidung vorliegen muss.
Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, die separat zur Beratung als Sitzungsvorlage bereitgestellt wird.