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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dass der Steuersatz gemäß § 5 der Hundesteuersatzung r das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ab 01.01.2022hrlich

r den 1. Hund    120,00

r den 2. Hund    130,00

r jeden weiteren Hund   140,00 €

r den 1. gefährlichen Hund   500,00 €

r jeden weiteren gefährlichen Hund 700,00 € beträgt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf die Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.04.2021 (TOP 5) wird verwiesen. Der Finanzausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass eine Erhöhung der Steuersätze der Hundesteuer ab 01.01.2022 erfolgen soll.

Dazu ist spätestens im November diesen Jahres eine Änderung der Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

Die Steuersätze 5) betragen seit 2011 jährlich:

r den 1. Hund      60,00 €

r den 2. Hund      80,00 €

r jeden weiteren Hund   110,00 €

r den 1. gefährlichen Hund 4)  500,00 €

r jeden weiteren gefährlichen Hund 700,00 €

 

Gemäß Haushaltskonsolidierungserlass vom 05.07.2021 sollte die Hundesteuer mindestens 120 € betragen.

 

Daher werden folgende Steuersätze ab 01.01.2022 zur Diskussion gestellt:

r den 1. Hund    120,00 €

r den 2. Hund    130,00 €

r jeden weiteren Hund   140,00 €

r den 1. gefährlichen Hund   500,00 €

r jeden weiteren gefährlichen Hund 700,00 €

 

Als weitere Beratungsgrundlage ist eine Übersicht der aktuellen Hundesteuersätze in den amtsangehörigen Gemeinden als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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