Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/001/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Siek für den Abwasserverband Siek im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ab dem 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 111.504-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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Vorberatung
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13.10.2021
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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21.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Siek für den Abwasserverband Siek im Rahmen des „öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Führung der Verwaltungsgeschäfte für die Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserverbandes Siek zwischen dem Abwasserverband Siek und der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)“ für den Zeitraum ab dem 01.01.2022. Die Neufassung ist öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In 2020 wurde die Vereinbarung über die Geschäftsführung des Zweckverbandes „Abwasserverband Siek“ durch das Amt Siek“ aufgrund des „öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Führung der Verwaltungsgeschäfte für die Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserverbandes Siek zwischen dem Abwasserverband und der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)“ für den Zeitraum ab dem 01.01.2021-31.12.2021 neu gefasst. Ein Teil der Verwaltungsgeschäfte des Abwasserverbandes werden nach wie vor durch das Amt Siek wahrgenommen.
Die Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der HSE endet am 31.12.2022. Dementsprechend ist auch mindestens bis zu diesem Zeitpunkt die Vereinbarung zwischen dem Abwasserverband und dem Amt Siek zu fassen.
Sofern der Vertrag mit der HSE über den 31.12.2022 hinaus verlängert wird, verlängert sich künftig die Vereinbarung zwischen dem Abwasserverband und dem Amt entsprechend und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung.
Die Kostenerstattung für die Leistungen, die weiterhin vom Amt erbracht werden, wird jährlich entsprechend der Anteile der Beschäftigten des Amtes (Zeit/Kosten) erfolgen. In 2021 lag die Erstattung bei 38.947 Euro, in 2022 beträgt die Erstattung 28.496 Euro.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349,2 kB
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