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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/001/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Über Zuschussanträge in Angelegenheiten die in der Hauptsache allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtes Siek zur Verfügung stehen, entscheidet der Amtsausschuss.

Die Neufassung der Zuschussrichtlinien soll entsprechend erfolgen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch das Amt Siek an Dritte wurde erstmalig im April 2015 beschlossen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und einer erforderlichen weiteren Anlehnung der Richtlinien an die Landeshaushaltsordnung (LHO) ist eine Neufassung erforderlich geworden.

 

Aufgrund der Diskussion im Amtsausschuss am 26.08.2021, TOP 6, ist vorab zu entscheiden, wie grundsätzlich mit Zuschussanträgen an das Amt umzugehen ist.

 

Zuschussanträge werden sowohl an das Amt wie an die Gemeinden gestellt. Die Bezuschussung von Vereinen, die ihren Sitz in der Gemeinde haben, oder ausschließlich für die Gemeinde, für die der Antrag gestellt wird, tätig sind, sollte weiterhin in den Gemeinden erfolgen.

 

Bei Angelegenheiten, die alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Siek betreffen, könnte weiterhin eine Bezuschussung durch das Amt erfolgen.

r das Jahr 2022 wurden z.B. Zuschussanträge der AWO Interkulturell, der Hospiz gGmbH und des Vereins Frauen helfen Frauen gestellt (s. heutige Tagesordnung, TOP 9 bis 11).

 

Die AWO interkulturell beabsichtigt mit dem Antrag die Kofinanzierung der Migrationsberatung. Diese Beratung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtes gleichermaßen zur Verfügung und wird auch entsprechend in Anspruch genommen. Eine Bezuschussung durch das Amt ist weiterhin zu empfehlen, da eine Aufteilung auf die Gemeinden nach Personen oder Inanspruchnahme weder sinnvoll noch gerecht erfolgen könnte. Ggf. könnte diese sogar aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein. Durch die umlagefinanzierte Bezuschussung durch das Amt erfolgt eine Beteiligung der Gemeinden auf der Basis der üblichen Grundlage der Amtsumlage nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.

 

Der Antrag der Hospiz Lebensweg gGmbH ist ähnlich zu sehen. Die Hospiz Lebensweg gGmbH betreibt das einzige stationäre Hospiz im Umkreis des Amtes Siek im Kreis Stormarn in Bad Oldesloe. Eine Inanspruchnahme ist ebenfalls für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Siek gleichermaßen möglich. Zwar kann ggf. auch auf Angebote in Hamburg zurückgegriffen werden, eine Unterstützung eines Angebots im eigenen Kreis liegt jedoch „auf der Hand*.

Wenn eine Bezuschussung grundsätzlich gewollt ist, ist ebenfalls eine Bezuschussung durch das Amt zu empfehlen. Eine Aufteilung auf die Gemeinden nach Personen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Durch die umlagefinanzierte Bezuschussung durch das Amt erfolgt eine Beteiligung der Gemeinden auf der Basis der üblichen Grundlage der Amtsumlage nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.

 

r den Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. gelten die vorherigen Ausführungen sinngemäß.

 

Ein Antrag wie in der Sitzung des Amtsausschusses am 26.08.2021 (TOP 6) beraten, müsste dementsprechend auch weiter wie zu den anderen Anträgen ausgeführt behandelt werden.

 

Es wird empfohlen, weiterhin über Zuschussanträge in Angelegenheiten, die in der Hauptsache alle Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtes zur Verfügung stehen, im Amt zu entscheiden. Somit ist sichergestellt, dass als förderfähig angesehen Angelegenheiten unterstützt werden.
 

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Anlagen

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