Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/353-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: nördlich der "Hauptstraße"; Grundstücke "Hauptstraße 3 - 21" (nur ungerade Nummern) und "Großblöcken 2 - 42" a) Billigung der Planunterlagen b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2021
| |||
●
Bereit
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 04.10.2021 gebilligt.
b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zum o.g. Verfahren gefasst.
Zwischenzeitlich konnte die bestehende Bebauung durch einen Vermesser aufgenommen und die Ergebnisse durch das Planungsbüro B2K ausgewertet werden.
Nach einer ersten Vorabstimmung mit den Gemeindevertretern am 16.09.2021 wurde nun der erste Planvorentwurf erstellt.
Dabei wurde der Baumbestand als „vorhanden“ dargestellt.
Die Gemeinde wird um Beratung gebeten, ob es Bäume gibt, die als „zu erhalten“ festgesetzt werden sollen. Zu beachten dabei ist, dass dies nur möglich ist, wenn die Baugrenze an dieser Stelle angepasst wird, da Bäume innerhalb der Baugrenze nicht als zu erhalten festgesetzt werden können.
Sofern die Gemeinde die Unterlagen dann billigt, kann die erste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
334,8 kB
|