Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/442
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Fußgängerüberweges und Zone 30 in der Hauptstraße - Bereich Neubau Kindertagesstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Aktenzeichen:
- 123.104.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits im Juli 2021 wurde beim Kreis Stormarn die Anordnung einer Beschilderung der Hauptstraße im Bereich der neuen Kita beantragt: zum einen Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der Kita und Achtung Kinder (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, VZ 136-10, zeitl. Begrenzung Mo-Fr. 6.30-17.00 Uhr), zum anderen die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ).
Der Kreis Stormarn teilte daraufhin mit, das Anordnungen, wenn überhaupt, nach Fertigstellung der Einrichtung und Freigabe der Ortsdurchfahrt erfolgen können.
Die Baustelle in der Hauptstraße dauert noch bis zum Ende November 2021 an.
Der Betrieb der neuen Kita wird voraussichtlich zum 01. November 2021 aufgenommen.
- Anordnung Tempolimit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Hinsichtlich der Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch den Kreis bleibt nur das Ende der Baumaßnahme der Hauptstraße und die Betriebsaufnahme der Kita abzuwarten.
Die Durchsetzung der Anordnung der Beschilderung „Achtung Kinder/Höchstgeschwindigkeit 30 km/h im Bereich der Kita in der Zeit von Mo-Fr. von 6.30 bis 17 Uhr“ durch den Kreis Stormarn wird im Dezember 2021 durch die Amtsverwaltung überprüft.
- Anordnung des FGÜ
Der Kreis wies darauf hin, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges an Voraussetzungen gebunden sei, die in der Richtlinie FGÜ von 2001 dargestellt sind. Ein FGÜ wird erst ab 450-600 Fahrzeugen pro Stunde und 50-100 querenden Fußgängern empfohlen (Richtlinie FGÜ von 2001). Ab 300-450 Fahrzeugen pro Stunde und 50-100 Fußgängern ist ein FGÜ lt. Richtlinie möglich.
Bleiben die tatsächlichen Zahlen an KFZ und Fußgängerquerungen darunter, kann sich in der Regel mit Querungshilfen (Verkehrsinsel o.ä.) beholfen werden.
Ein Verschwenken der Straße oder eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel ist aus Platzgründen vor der Kita in der Hauptstraße allerdings nicht möglich.
Als weiteres Vorgehen empfiehlt die Verwaltung, nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der Kita das Geschwindigkeitsanzeigesystem zu installieren und für ca. 14 Tage (außerhalb der Ferien und Feiertage) die Durchfahrten der KFZ, die Querungen der Fußgänger und evt. der Geschwindigkeiten messen zu lassen. Nach Auswertung leitet die Verwaltung die gemessenen Daten an den Kreis Stormarn, Verkehrsbehörde, weiter, um den Antrag auf einen Fußgängerüberweg weiter zu untermauern Der Antrag vom Juli 2021 kann dann, je nach Ergebnis der Messungen, mit den gemessenen Daten unterfüttert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,6 kB
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