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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld setzt die Verpflegungsgebühren der Kita Stapelfeld ab dem 01.01.2022 wie folgt fest:

 

Mittagstisch:    monatlich 68,20 Euro

Kostgeld (Frühstück/Imbiss):  monatlich 32,40 Euro

 

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungsgebühren 2022 wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 39 Personalstunden berücksichtigt.

 

Die Aufwendungen beim Mittagstisch wurden um den in 2020 angefallenen Überschuss in Höhe von 1.606,98 Euro verringert. Weiterhin wurden die Aufwendungen beim Kostgeld um die in 2020 angefallene Unterdeckung in Höhe von 6.044,09 Euro erhöht.r die Monate 4-6/2020 hatte die Gemeinde keine Verpflegungsgebühren aufgrund der Corona-Pandemie erhoben. Die hierdurch entstandenen Gebührenausfälle in Höhe von knapp 19.300 Euro wurden bei dem Überschuss bzw. der Unterdeckung berücksichtigt, sodass diese allein von der Gemeinde getragen werden.

 

Bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % (hierzu zählen im Gebührenrecht auch Personalkosten) rden sich nachfolgend aufgeführte Gebühren ergeben (siehe Anlagen 1-4 nichtöffentlich): 

 

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung vom 07.12.2020 (TOP 14) beschlossen, die Personalkosten für die Küchenkraft zu tragen und nicht auf die Verpflegungsgebühren umzulegen. Ohne Berücksichtigung dieser Personalkosten rden sich folgende Gebühren ergeben (Anlagen 5-7 nichtöffentlich):

 

 

 

 

Andere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich, sie sollten sich aber tendenziell an die Gebühren der Vollkalkulation (mit Personalkosten) orientieren.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Verpflegungsgebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich re vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung. Die Sitzungsvorlage hierzu wird gesondert erstellt.

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