Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/287
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Grundstück "Reinbeker Straße 33 - 35" (vorhandene Tennishallen) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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27.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/006/287 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet Grundstück "Reinbeker Straße 33 - 35" (vorhandene Tennishallen) sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Die Entwürfe des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Abendveranstaltung am 05.10.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
In der Zeit vom 12.01.2021 bis zum 18.02.2021 erfolgte dann die erste Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Das Planungsbüro hat den Planentwurf bereits entsprechend überarbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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321,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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131,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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925,1 kB
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