Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/070
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 10.20.40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
|
Vorberatung
|
|
|
09.09.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hoisdorf
|
Entscheidung
|
|
|
22.09.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der alten Geschäftsordnung der Gemeinde Hoisdorf von 1991 sind die Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse geregelt gewesen. Zwischenzeitlich wurden Teile dieser Passagen in die Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf übernommen und angepasst. Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgte nicht.
Im Zuge der Neufassung der Geschäftsordnung (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2014/004/065) der Gemeinde Hoisdorf ist aufgefallen, dass folgende Passage nicht in die Hauptsatzung übernommen wurde:
„Entscheidungen der Ausschüsse sind nur im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel rechtsverbindlich und auszuführen. Beschlüsse, die nicht einstimmig von den Ausschüssen gefasst werden, werden vom Bürgermeister auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung gesetzt und dort entschieden.“
Da diese Regelung aber nach wie vor gilt und eine Regelung in der neuen Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist, bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf.
Die Hauptsatzung wäre im Anschluss an die Beschlussfassung noch durch die Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn zu genehmigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
263,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
17,5 kB
|