Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/441
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltverbot mit Zusatzzeichen VZ 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) für die Alte Landstrasse (Kreisstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Aktenzeichen:
- 123.104.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Eine gemeinsame Ortsbegehung des BA-Vorsitzenden und des Bürgermeisters sowie der Verwaltung zwecks Festlegung der Parkflächen und Standort für die Verkehrszeichen wird befürwortet. BA-Vorsitzender und Bürgermeister werden gebeten, die Standorte mit der Verwaltung zu vereinbaren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Siek beabsichtigt, im Bereich der Alten Landstraße (K 39) das Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 1053-30“Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ anzuordnen. Dies soll der Verkehrsberuhigung dienen und das „wilde Parken“ verhindern.
Da es sich um eine Kreisstraße handelt, wurde vorab das grundsätzliche Einverständnis der Straßenmeisterei Grande (in Vertretung LBV Lübeck) und der Polizeistation Großhansdorf eingeholt.
Da es sich bei der Alten Landstraße gleichzeitig um die Umleitungsstrecke U3 und U18 für die Autobahn handelt, wurde ebenfalls bei der Verkehrsabteilung der Autobahn angefragt, ob hiergegen Einwände bestehen. Einwände wurden grundsätzlich nicht erhoben.
Die Gemeinde Siek wird daher gebeten, die Standorte für die Verkehrszeichen sowie die zu markierenden Parkflächen innerhalb der Ortsgrenzen Siek anzugeben, um entsprechende weitere Verfahrensschritte einzuleiten.
Vor Anordnung der Verkehrszeichen und Parkflächen, ist eine endgültige Stellungnahme der Polizei, Straßenmeisterei Grande und der Verkehrsabteilung der Autobahn Nord einzuholen.