Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/435
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet der Grundstücke "Neue Straße 2 - 36" (nur gerade Hausnummern) und "Alte Landstraße 2 - 2 b" wird die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst seiner 1. Änderung aufgestellt.
Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Ermöglichung einer maßvollen baulichen Entwicklung auf der Rechtsgrundlage der Innenbereichsvorschrift (§ 34 Baugesetzbuch), nachdem nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen des Bebauungsplanes sich eher als hinderlich erwiesen haben.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 5 stammt aus dem Jahr 1972. Nachdem in den letzten Jahren nur wenige Bauanträge im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 gestellt wurden, mehren sich zurzeit Anfragen für Erweiterungs- und Neubauvorhaben. Nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen des Bebauungsplanes verhindern jedoch nachvollziehbare bauliche Modernisierungs-, Erweiterungs- und Neubauabsichten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 und seiner 1. Änderung, um für das oben genannte Plangebiet eine maßvolle bauliche Entwicklung auf der Rechtsgrundlage des § 34 Baugesetzbuch zu ermöglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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974,7 kB
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