Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/422
Grunddaten
- Betreff:
-
Anordung eines absoluten Haltverbotes mit dem Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt", sowie Markierung der Parkbuchten in der Dorfstraße (Meilsdorf)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Urte Lange
- Aktenzeichen:
- 123.104.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
13.09.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Siek beschließt die Anordnung des absoluten Haltverbotes nebst Zusatzzeichen Parken in markierten Flächen erlaubt“ sowie die Markierung der Parkflächen gemäß anliegender Karten. Die Anordnung der beiden Parkbuchten der Karte 2 erfolgt nach Befestigung frühestens im Haushaltsjahr 2022.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Siek bat um Anordnung eines absoluten Haltverbotes (VZ 283) mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (VZ 1053-30) für die Dorfstraße in Siek Meilsdorf. Ziel ist das „wilde Parken“ in der Dorfstraße zu verhindern und gleichzeitig den Verkehrsfluss durch Parkflächen auf der Straße auszubremsen.
Nach Ortsbegehung wurden mögliche Parkflächen sowie die entsprechende Beschilderung in den anliegenden Karten markiert.
Eine darüberhinausgehende Markierung von Parkflächen kommt insbesondere im Bereich der Bushaltestellen (15 m Parkverbot) und im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Betracht. Im Bereich der Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb ist zu beachten, das auch mit großen und ausscherenden Erntefahrzeugen weiterhin die Zufahrt gewährleistet werden muss.
Die bereits vorhandenen Holzpoller zwischen Mühlenstieg und Uhlenbusch sollten aus Sicht der Verwaltung unverändert bleiben.
Da sich auf der Strecke ab Drift bis zu den Glascontainern „nur“ um zehn zu markierende Parkflächen handelt, ist abzuwägen, ob ein absolutes Haltverbot mit Zusatzzeichen VZ 1053-30 tatsächlich angeordnet werden soll.
Für die in Karte 2 markierten Parkbuchten kann das VZ 314 (weißes P auf blauem Grund) angeordnet werden. Der Grünstreifen ist vorab ausreichend im Sinne der StVO (evtl. wassergebunden) zu befestigen. Die Kosten hierfür sind vorab entsprechend in den Haushaltsplan mit aufzunehmen.
Legende Karten:
-rot: Lage der Parkbucht/en
-gelb: Haltverbot (VZ 283-…)
-blau: Verkehrszeichen „Parken“ (VZ 314)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|