Amt Siek

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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/001/113-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Amt Siek wendet den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern an. Die Beschäftigten erhalten hiernach die Möglichkeit, ein Fahrrad aus dem Angebot eines noch festzulegenden Dienstleisters im Rahmen der Entgeltumwandlung zu leasen und dieses auch privat zu nutzen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit einem Dienstleister zu unterschreiben.

 

Auch Beamte des Amtes Siek erhalten die Möglichkeit der Umwandlung von Bezügen zum Erwerb eines privat nutzbaren Dienstrads, soweit diese gesetzlich eröffnet ist.

 

Den Beschäftigten wird unabhängig von der Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung für das Leasing bzw. den Kauf eines Fahrrads ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 30,00 € (, befristet auf maximal 2 Jahre, gewährt. Die Höhe des gesamten Zuschusses darf 50% der Kosten des Fahrrades ohne Zusatzleistungen und Zubehör nicht übersteigen. Diese Zuschuss-Regelung gilt vorbehaltlich einer anderen Bewertung/Aussage des KAV.

 

Eine Umsetzung des Beschlusses erfolgt erst nach abschließender Prüfung und Empfehlung durch den KAV und/oder das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 03.06.2021 hat sich der Amtsausschuss bereits mit dieser Thematik beschäftigt und eine Anwendung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern zunächst nicht beschlossen.

 

Zwischenzeitlich fanden diverse Gespräche, u.a. mit Beteiligung des Personalausschussvorsitzenden, des Amtsvorstehers und der Leitenden Verwaltungsbeamtin hierzu statt.

 

Es bestand Einvernehmen, die Thematik erneut auf einer Sitzung des Amtsausschusses zu beraten.

 

Die Möglichkeit über Gehaltsumwandlung und einen Zuschuss des Arbeitgebers ein Fahrrad leasen zu können, wird von den Beschäftigten als gute Motivation und Anerkennung gesehen. Auch im Rahmen der immer schwieriger werdenden Personalsituation ist dieses eine von wenigen Möglichkeiten auch im öffentlichen Dienst Anreize zu schaffen. In der Privatwirtschaft ist diese Möglichkeit schon lange vorhanden und wird intensiv genutzt.

 

Weiterhin soll diese Möglichkeit die Beschäftigten animieren, das Rad auf dem Weg zur Arbeit bzw. zur grundsätzlichen Gesundheitsförderung in der Freizeit zu nutzen. Auch im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Möglichkeit ausdrücklich zu unterstützen.

 

Auch im Rahmen der Personalentwicklung wird ausdrücklich empfohlen den Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Tarifvertrags zu treffen.

Eine Umsetzung erfolgt erst nach finaler Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes.


 

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