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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/335-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt

 

1. Der Bürgermeister wird gebeten erste Gespräche mit der Gemeinde Siek zu führen. Anschließend ist ein Gutachter zu beauftragen. Die Kosten für ein Gutachten sind mit dem Haushalt 2022 bereitzustellen

 

alternativ

 

Die Zusammenlegung soll nicht weiter verfolgt werden.

 

5. Zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Straßen- und/oder der Sielreinigung ist eine Mengenermittlung durchzuführen. Hierzu sind entsprechende Angebote einzuholen.

Finanzielle Mittel für die Mengenermittlung sowie anschließend für die Leistung sind im Haushalt 2022 bereitzustellen.

 

Alternativ

 

Eine Vergabe der Straßen- und Sielreinigung soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt werden.

 

 

 

Ggf. weitere Beschlüsse ergeben sich aus der Beratung.

 

 
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 13.07.2021 hat der Finanzausschuss sich mit der Thematik Haushaltskonsolidierung beschäftigt. Zu den benannten Punkten wird wie folgt Stellung genommen:

 

1. Zusammenlegung Bauhöfe Hoisdorf und Siek

 

Es wird empfohlen hierzu ein externes Gutachten einzuholen, um neben den finanziellen bzw. wirtschaftlichen Aspekten auch weitere Themen (z.B. Form der Zusammenarbeit, Personalübergang, Art der Betriebsführung etc.) zu klären. Ggf. sollte die Gemeinde Siek vorab über die möglichen Wünsche der Gemeinde Hoisdorf informiert werden.

 

2. Hundesteuersatzung

 

Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2022 einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beratung vorlegen.

 

3. Ausweisung weiterer Flächen für neue Gewerbegebiete

 

Die Möglichkeit zur Ausweisung neuer Gewerbeflächen kann seitens der Verwaltung nicht pauschal beantwortet werden.

Da Hoisdorf vom regionalen Grünzug eng umschlossen ist, erschließen sich auf den ersten Blick keine geeigneten Flächen. Sofern die Gemeinde einzelne Flächen präferiert, wäre eine mögliche gewerbliche Nutzung zunächst mit dem Kreis Stormarn zu klären.

 

Der Kreis Stormarn, FD Planung, hat sich zu der Frage ebenfalls schon geäert:

Der Aussage der Verwaltung kann zugestimmt werden.
In Bezug auf Gewerbe kommt gem. Regionalplan für Orte ohne zentralörtliche Funktion nur ortsangemessenes (Klein-)Gewerbe oder Verlagerung/ Erweiterung von vorhandenen ortsansässiger Betriebe in Frage. Hier würde als erstes die Frage des konkreten Bedarfs stehen, der darzulegen wäre (z.B. konkrete Betriebe, die aussiedeln wollen etc.).

 

4. Prüfung der festgesetzten Mieten der gemeindeeigenen Wohnungen

 

Dies wird zur Zeit durch die Hausverwaltung geprüft. Eine entsprechende Vorlage zur Beratung wird dem Finanzausschuss im September vorgelegt.

 

5. Straßen- und Sielreinigung

 

Eine Vergabe der Straßen- bzw. Sielreinigung wird zunächst zu einem erhöhten Aufwand führen und den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten. Bevor eine Kostenschätzung eingeholt werden kann, muss eine Festlegung bzw, ein Aufmaß der zu reinigen Siele und Flächen erfolgen. Ggf. müsste hierfür ebenfalls eine externe Auftragsvergabe erfolgen.

 

6. Kreisumlage

 

Eine Abstimmung kann im Amtsausschuss erfolgen.

 

7. Häckselaktion

 

Eine Vorlage wird für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung erstellt.

 

8. Verkauf des alten Feuerwehrgebäudes

 

Eine Vorlage für eine Sitzung des Bauausschusses wird erstellt.

 

9. Kauf von Flächen

 

Eine Vorlage wird für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung erstellt.

 

10. Haushaltskonsolidierungserlass

 

Eine Umsetzung der im Erlass genannten Punkte ist grundsätzlich in allen Bereichen möglich, sofern die Gemeinde über die Zuständigkeit verfügt und die Themen relevant sind. Die Gemeinde muss durch Beschluss entscheiden, ob, in welchen Bereichen und in welcher Form sie entsprechend tätig werden will.

 

11. Zweitwohnsitze

 

In Hoisdorf sind 154 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet (Stand 03.08.2021).

 

12. Schülerbeförderung

 

Eine Beratung ist zum Haushalt 2022 vorgesehen.

 

Hinweis der Verwaltung: Der Kostenanteil Gemeinde Kreis ist gesetzlich festgelegt (1/3 2/3). Die sog. „Winterfahrkarte“ ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die entsprechende Satzung könnte aufgehoben werden. 

 

13. Bebauung der gemeindeeigenen Fläche Sprenger Weg

 

Die Gemeinde verfügt über eine Fläche nördlich des Sprenger Weges (Flur 3, Flurstück 72, Gemarkung Hoisdorf) mit einer Größe von ca. 1 ha.

Die Fläche befindet sich im Außenbereich. Eine Bebauung wäre nur nach einer Überplanung möglich. Der Regionalplan weist in diesem Bereich einen Grünzug aus, was eine Überplanung erschwert. Zunächst wäre eine Abstimmung mit dem Kreis und der Landesplanung erforderlich. Hierbei wäre aufzuzeigen, dass besser geeignete Alternativflächen nicht vorhanden sind.

Es ist denkbar, dass die Landesplanung maximal einer Straßenrandbebauung zustimmen würde. Dabei wäre noch zu prüfen, inwieweit der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb die Planung beeinflussen würde.

Hinzu kommt die Darstellung im Siedlungsentwicklungskonzept. Dieses weist eine Biotopfläche entsprechend des Landschaftsplanes aus.

Fazit: Die Ausweisung einer Wohnbaufläche scheint an dieser Stelle schwierig zu sein.

 

Der Kreis Stormarn, FD Planung, hat sich zu der Frage ebenfalls schon geäert:

Der Aussage der Verwaltung kann zugestimmt werden. Entscheidend wird für Wohn- oder Gewerbeentwicklung die Alternativprüfung / Standortbegründung sein. Neben anderen Außenbereichsflächen sind auf jeden Fall auch Aussagen zur Innenentwicklung zu machen. Ein Vorteil der Fläche: Als eine der wenigen der ortsnahen Flächen liegt sie offenbar nicht im Landschaftsschutz. Ob sie ökologisch wertvoll ist, kann ich von hier nicht bewerten (sie schreiben von Biotopfläche das wäre eine sehr hohe Hürde).
Aus ortsplanerischer Sicht wäre (auf den ersten Blick) zu sagen, dass ggf. eine unerwünschte bandartige Entwicklung in die Landschaft entstehen könnte (das hängt vom Gesamtkonzept ab). Flächen, die die Ortslage eher abrunden wären zu bevorzugen.

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