Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/260-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Sondernutzung zur Aufstellung von Werbeschildern an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten einen neuen Satzungsentwurf mit folgenden Änderungen zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen:
In der Satzung soll für folgende Institutionen eine Beantragung möglich sein: …
In der Satzung soll für Veranstaltungen, aus folgenden Orten eine Beantragung möglich sein: …
Es dürfen x Werbeträger für die Gemeinde Hoisdorf beantragt werden / ggf. aufgeteilt nach Ortsteilen: …
Das zeitliche Aufstellen wird auf zwei Wochen vorher und zwei Tage nach der Veranstaltung geändert.
Es wird festgelegt wo die Werbeträger angebracht werden dürfen und dass die Werbeträger an folgenden Anlagen nicht angebracht werden dürfen: …
Die maximale Größe des Werbeträgers wird auf DIN A1 festgesetzt.
Die Regelungen zu den Zuwiderhandlungen werden in dem neu vorzulegenden Satzungsentwurf hinreichend bestimmt.
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hoisdorf plant ein einheitliches Verfahren für das Aufstellen von Werbeschildern.
Die Aufstellung von Werbeschildern stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dar.
Gemäß § 23 Abs. 1 StWG haben die Gemeinden die Möglichkeit, für die Sondernutzung der Gemeindestraßen und der Kreis- und Landesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt eine Satzung zu erlassen.
In der Satzung wird die Art und Weise, wie und wo Werbeschilder aufgestellt bzw. angebracht werden dürfen, geregelt. Weiterhin wird unter anderem festgelegt, in welchen Zeitraum und wie viele Werbeschilder aufgestellt werden dürfen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf hat in seiner Sitzung vom 15.06.2021 darum gebeten, den Satzungsentwurf aus der Vorlage 2020/04/160 in der nächsten Sitzung zu beraten.
Dieser Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt und wurde bisher lediglich redaktionell geändert.
Dieser anhängende Satzungsentwurf dient ausschließlich für Beratungszwecke und kann in der Form nicht beschlossen werden, da hierzu noch Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden müssen. Hierzu wurden Fragestellungen formuliert, welche im angehängten Satzungsentwurf rot markiert wurden und zur Beratung gegeben werden.
Nach Beratung der Fragestellungen wird ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt. In dem neu vorgelegten Satzungsentwurf werden die Änderungen der Beratung eingepflegt und die Paragrafen der Satzung hinreichender bestimmt, z.B. im Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,3 kB
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