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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Amtsverwaltung wird gebeten, X Parkplätze als auf zwei Stunden befristete Parkplätze zwischen den Markierungen, die in der beigefügten Anlage ersichtlich sind, anzuordnen und entsprechend zu beschildern.

 

2. Der Anordnung weiterer Parkplätze wird zugestimmt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Fertigstellung der Neubauten im Kirchenweg wird befürchtet, dass die öffentlichen Parkplätze dauerhaft durch Anwohner belegt werden und die Parkplätze den Kirchen- und Friedhofsbesuchern sowie den Besuchern des Kindergartens nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

Um den Besuchern der Kirche, des Friedhofes und des Kindergartens weiterhin Parkraum zu Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zeitlich beschränkte Parkplätze im Kirchenweg anzuordnen. Zuständig für die Anordnung ist das Amt Siek.

Dazu wird die Gemeinde um ihr Einvernehmen gebeten. Zudem wird die Gemeinde gebeten festzulegen, wo und wie viele Parkplätze der zeitlichen Beschränkung unterliegen sollen.  Hierzu wird um Eintragung im beigefügten Luftbild gebeten. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen ab Kirchenstieg bis in Zuwegung zum Friedhof maximal 10-12 befristete Parkplätze anzuordnen.

 

Im letzten Bauausschuss wurde bereits eine zeitliche Befristung von zwei Stunden Parkzeit vorgeschlagen. Diese wird durch das Verkehrszeichen 314 (Parken, weißes P auf blauem Grund) mit Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe, 2 Stunden) umgesetzt.

Die Parkzeit von zwei Stunden reicht für die durch die Anordnung der befristeten Parkzeit begünstigten genannten Anliegen aus. Die Verwaltung empfiehlt ca. 10-12 Parkplätze zeitlich zu befristen. Eine Stunde wäre z. B. für Gottesdienstbesucher und eventuell für Friedhofsbesuche zu kurz.

 

Von einer Beschränkung des Parkens auf bestimmte Nutzergruppen wird abgeraten, da es sich um eine Fläche handelt, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Diese sollte weiterhin allen zur Verfügung stehen. Die zeitliche Begrenzung der Parkzeit gewährleistet einen gewissen „Austausch“, der genau bezweckt ist.

 

Sofern die Gemeinde Siek es wünscht, kann zusätzlich mit einer weiteren Beschränkung gearbeitet werden, beispielsweise „werktags von 7-18 Uhr“ durch das Zusatzzeichen 1042-31 oder „Montag-Sonntag 7-18 Uhr“ durch das Zusatzzeichen 1042-33.

Da Gottesdienste überwiegend am Wochenende stattfinden, wird empfohlen, die Parkzeitbefristung von zwei Stunden dauerhaft, also auch am Wochenende, gelten zu lassen und nicht auf bestimmte Wochentage zu beschränken.
 

 

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Anlagen

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