Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/395
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters und Nachbesetzung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Svenja Saalfeld
- Aktenzeichen:
- 120.101.5-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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20.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter der Christlich Demokratischen Partei Deutschlands (CDU) Herr Frank Werner ist mit Wirkung des 22.03.2021 aus der Gemeindevertretung Siek ausgeschieden. Für die CDU rückt Herr Ole Meyer in die Gemeindevertretung nach.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat Herrn Ole Meyer nunmehr gem. § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in sein Amt einzuführen.
Durch das Ausscheiden von Herrn Frank Werner sind Sitze in folgenden Ausschüssen frei geworden:
- stellvertretender Vorsitz im Bauausschuss
- Vorsitz im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
- Vertretung für Frau Ketelsen im Amtsausschuss
- Vertretung für Frau Ketelsen im Finanzausschuss Amt
Darüber hinaus war Herr Werner Fraktionssprecher der CDU.
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sollen die Ausschüsse wie folgt nach- bzw. umbesetzt werden:
- Mitglied im Bauausschuss wird Herr Ole Meyer.
- Den stellvertretenden Vorsitz im Bauausschuss übernimmt Herr Uwe Grundmann.
- Mitglied im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss wird Herr Ole Meyer.
- Den Vorsitz im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss übernimmt Herr Andreas Koops.
- Die Vertretung für Frau Ketelsen im Amtsausschuss übernimmt Herr Ole Meyer.
- Die Vertretung für Frau Ketelsen im Finanzausschuss Amt übernimmt Herr Meyer.
Weiter greift die Pool-Vertretungsregelung für die Ausschussvertretungen.
Darüber hinaus wird Herr Ole Meyer Fraktionssprecher der CDU.
Die Sitze in den o.g. Ausschüssen müssen nunmehr im Meiststimmverfahren gem. § 40 Abs. 3 GO nachbesetzt werden.
Herr Bürgermeister Bitzer verpflichtet den Gemeindevertreter Herrn Ole Meyer per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.
Aufgrund der geführten Vorgespräche schlägt Herr Bürgermeister Bitzer vor, über die Nachbesetzung der Ausschüsse en bloc abzustimmen.