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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem SV Siek für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 5.000,00 € für einen ehrenamtlichen Mitarbeiter im Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder (FSJ) Freiwilliges Soziales Jahr) zu gewähren.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt monatlich ab 01.09.2021 über 416,70 € unter der Voraussetzung, dass der SV Siek dann als Einsatzstelle anerkannt ist und die schriftliche Vereinbarung mit der Freiwilligen / dem Freiwilligen in der Amtsverwaltung vorliegt.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt für das Jahr

2021  4 Monate x 416,70 € = 1.667,00 € (gerundet)

2022  8 Monate x 416,70 € = 3.333,00 € (gerundet).

 

Nach Ende des Projekts ist umgehend ein entsprechender Verwendungsnachweis vorzulegen.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Jahr 2021 zur Verfügung, da der SV Siek den Zuwendungsantrag für die 1. Herrenmannschaft der TT-Sparte zwischenzeitlich zurückgezogen hat.

Für das Jahr 2022 werden entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 31.03.2021 hat der SV Siek einen Antrag über 5.000€ zur Gewährung einer Zuwendung für das Projekt „Person für den bundesfreiwilligen Dienst im Verein“ eingereicht. Laut Anlage zum Antrag soll die BFDlerin/ der BFDler ab 01.09.2021 für 12 Monate 39 Stunden pro Woche ableisten und sozialversicherungspflichtig beim Verein angestellt sein. Die detaillierten Aufgaben sind in der Anlage zum Antrag aufgeführt. Nach § 8 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) ist eine Angabe zur Art und Höhe der Geld- und Sachleistungen in einer Vereinbarung zu hinterlegen. Geht man von der aktuellen Höchstgrenze für die monatliche Aufwandsentschädigung von 426€ aus (6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschafltiche Aufgaben), so könnte im Haushaltsjahr 2021 eine Zuwendung in Höhe von maximal 1.704€ gezahlt werden.

Für die verbleibenen 8 Monate in 2022 muss der Verein einen neuen Antrag für das Haushaltsjahr 2022 stellen.

Bevor eine BFDlerin oder ein BFDler einsetzt werden kann, muss der Verein als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein (siehe gesetzliche Bestimmungen).

 

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