Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/300
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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13.04.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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26.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) vom 3. Mai 2018 geändert worden.
Somit könnte eine Anpassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf erfolgen.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Das Sitzungsgeld wurde von derzeit 23,00 € auf 24,00 € und die monatliche Pauschale von alt 30,00 € auf neu 32,00 € erhöht.
Da in der Vergangenheit die Sitzungsgelder jeweils auf den zulässigen Höchstsatz angehoben wurden wird verwaltungsseitig empfohlen, anstatt Nennung des Betrages „in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung“ einzufügen. Somit würde eine künftige Änderung
entfallen.
Das Sitzungsgeld für die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse beträgt derzeit 33,00 €.
Es wurde in der Vergangenheit wie folgt angehoben:
| Sitzungsgeld GV | Sitzungsgeld bürgerl. Mitglieder |
ab 2011 | von 19,00 € auf 21,00 € | von 27,00 € auf 31,00 € |
ab 2016 | von 21,00 € auf 23,00 € | von 31,00 € auf 33,00 € |
ab 2021 (Vorschlag) | von 23,00 € auf 24,00 € | von 33,00 € auf 34,00 € |
Wie aus der beigefügten Änderungssatzung ersichtlich wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Sitzungsgeld für die bürgerlichen Mitglieder auf 34,00 € anzuheben. Hier wäre ggfs. eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.
Weiterhin wurde die monatliche Bürgermeister-Entschädigung von 1.323,00 € auf 1.400,00 € (bis 4.000 Einwohner) angehoben. Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich, da bereits automatisch die Höchstsätze anzuwenden sind.
Zur besseren Übersichtlichkeit ist eine Lesefassung der alten sowie der nun zu beschließenden Satzung beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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160,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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49,8 kB
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