Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/004/300

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hoisdorf beschließt die 3. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf, wie sie sich aus der Anlage ergibt.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) vom 3. Mai 2018 geändert worden.

 

Somit könnte eine Anpassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf erfolgen.

 

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Das Sitzungsgeld wurde von derzeit 23,00 € auf 24,00 € und die monatliche Pauschale von alt 30,00 € auf neu 32,00 € erhöht.

 

Da in der Vergangenheit die Sitzungsgelder jeweils auf den zulässigen Höchstsatz angehoben wurden wird verwaltungsseitig empfohlen, anstatt Nennung des Betrages „in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung“ einzufügen. Somit würde eine künftige Änderung

entfallen.

 

Das Sitzungsgeld für die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse beträgt derzeit 33,00 €.

 

Es wurde in der Vergangenheit wie folgt angehoben:

 

 

Sitzungsgeld GV

Sitzungsgeld bürgerl. Mitglieder

ab 2011

von 19,00 € auf 21,00 €

von 27,00 € auf 31,00 €

ab 2016

von 21,00 € auf 23,00 €

von 31,00 € auf 33,00 €

ab 2021 (Vorschlag)

von 23,00 € auf 24,00 €

von 33,00 € auf 34,00 €

 

Wie aus der beigefügten Änderungssatzung ersichtlich wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Sitzungsgeld für die bürgerlichen Mitglieder auf 34,00 € anzuheben.  Hier wäre ggfs. eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.

 

Weiterhin wurde die monatliche Bürgermeister-Entschädigung von 1.323,00 € auf 1.400,00 € (bis 4.000 Einwohner) angehoben. Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich, da bereits automatisch die Höchstsätze anzuwenden sind.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit ist eine Lesefassung der alten sowie der nun zu beschließenden Satzung beigefügt.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...