Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/003/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebiet: Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.3-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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07.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet „Grundstücke Dorfstraße 23 – 27“ im Ortsteil Papendorf wird der Bebauungsplan Nr. 12 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Deckung des örtlichen Bedarfs
an Wohngrundstücken;
- Wiedernutzbarmachung einer Hofstelle als Maßnahme der Innenentwicklung;
- Bereitstellung eines differenzierten Angebots für verschiedene Wohnformen (Einzel-
und Mehrfamilienhäuser);
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen
zu Art und Maß der baulichen Nutzung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstücks Dorfstraße 23 beabsichtigt, auf dem Grundstück 29 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien-, Doppel- und Einzelhäusern zu schaffen. Die Stellplätze sollen vorwiegend in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Auf den Grundstücken Dorfstraße 25 und 27 soll je ein Einfamilienhaus errichtet werden können.
Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungskonzeptes ist die Überplanung durch einen Bebauungsplan.
Die Gemeinde hat bereits in Vorgesprächen signalisiert, einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen zu wollen und dem Eigentümer die Eckpunkte dafür aufgegeben.
Zur Einleitung der Planung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
In Abstimmung aller Beteiligten wird derzeit ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet und der Gemeinde voraussichtlich in der Sitzung am 05.05.2021 zur Beratung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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411,6 kB
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