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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/003/235-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet östlich der Straße "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße" wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, wurden die Planinhalte mit der Gemeinde und dem Planungsbüro besprochen. Der daraus resultierende Planentwurf wurde im Bauausschuss am 27.01.2021 beraten.

 

Das Planungsbüro hat die Unterlagen nach der Bauausschusssitzung entsprechend dem Beratungsergebnis angepasst und die Begründung dazu erarbeitet.

 

Bei der Erarbeitung der Unterlagen hat sich noch eine Änderung ergeben:

Im Ursprungsplan heißt es „Es sollten vornehmlich Gehölze aus heimischer Anzucht Verwendung finden.“

Diese Formulierung schien zu unkonkret und wurde im Bauausschuss in folgende Formulierung geändert: „Es sind einheimische Gehölze zu verwenden.“

Planungsrechtlich wäre noch konkreter wäre „standortgerechte, klimaangepasste Pflanzen“.

 

Bei einer Änderung der Formulierung „…Gehölze aus heimischer Anzucht…“ müsste auch der grünordnerische Fachbeitrag nebst Pflanzliste angepasst werden, was zu zeitlichen Verzögerungen und erhöhten Planungskosten führen würde. Daher wird verwaltungsseitig geraten, in diesem Fall bei der ursprünglichen Formulierung zu bleiben. In neuen Bebauungsplänen kann gern eine andere Formulierung gewählt werden.

 

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Anlagen

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