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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/003/226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Anmerkungen gem. § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BimSchV zum vorgeschlagenen Standort einer Mobilfunkantenne auf einem Privatgrundstück an der Landesstraße L 106, sollen wie folgt:

 

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an die Telekom übermittelt werden.

 

Oder

Es liegen keine Anmerkungen zur Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem vorgeschlagenen Privatgrundstück an der Landesstraße L106 vor.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH plant im Auftrag der Telekom das Mobilfunknetz im Bereich Brunsbek zur ergänzen und einen Mobilfunkmast am Rand der Landesstraße L 160, Flur 2 Flurstück 60/4 aufzustellen. Hierbei handelt es sich nicht um eine gemeindeeigene Fläche.

 

In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zum Standort des geplanten Mobilfunkmastes.

 

Der Eigentümer des Flurstückes ist laut DFMG Deutsche Funkturm GmbH bereit die Ackerfläche anteilig für die Montage des Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen, sofern die Zustimmung der Gemeinde erteilt worden ist.

 

Im Rahmen des § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV, ist die Kommune in der der Mobilfunkmast errichtet werden soll, anzuhören. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen.

 

Ein Bauantrag des Mobilfunkmastes würde nach § 35 BauGB bewertet werden (in Abhängigkeit vom genauen Standort auf dem Gelände). Das Vorhaben wäre gem. § 35 Abs. 1 BauGB ein priviligiertes Vorhaben, da es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. 

 

Die Verbesserung der Mobilfunkversorgung ist auch ein Thema im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
 

 

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Anlagen

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