Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktivregion LAG Sieker Land Sachsenwald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Susanne Kuplich
- Aktenzeichen:
- 10.13
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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22.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Siek beschließt, Teil der Gebietskulisse der Lokale Aktionsgruppe (LAG) Sieker Land Sachsenwald bestehend aus den Gemeinden Barsbüttel, Oststeinbek und Wentorf bei Hamburg, den Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld und den Städte Glinde und Reinbek im Rahmen der ELER – Förderung (2014 – 2023) zu werden.
- Die Gemeinde Siek tritt dem in Gründung befindlichen/dem gegründeten Verein Lokale Aktionsgruppe (LAG) Sieker Land Sachsenwald e.V. bei. Der Vereinssatzung in der Fassung vom … wird zugestimmt.
- Der öffentlichen und gemeinschaftlich erarbeiteten Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) in der Fassung vom … wird zugestimmt und Bereitschaft erklärt, die Umsetzung aktiv zu unterstützen.
- Die zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erforderlichen öffentlichen Kofinanzierungsmittel für das Betreiben der LAG inklusive Regionalmanagement und für Sensibilisierungsmaßnahmen der örtlichen Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale und themenbezogene Maßnahmen in Höhe von 0,71 (0,55 + 0,16) Euro pro Einwohner sollen im Haushalt 2015 bereitgestellt werden.
- Die Gemeinde Siek beschließt darüber hinaus die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 0,71 Euro pro Jahr und Einwohner für die Jahre 2016 bis 2023 vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse.
- Die Gemeinde Siek ist grundsätzlich bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereit zu stellen, sofern die Haushaltslage dieses zulässt. Hierfür sind jeweils gesonderte Beschlüsse projektindividuell notwendig.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 (+3 Jahre) werden sich die Gemeinden Barsbüttel, Oststeinbek und Wentorf bei Hamburg, die Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld und die Städte Glinde und Reinbek gemeinsam als AktivRegion LAG Sieker Land Sachsenwald bewerben. Eine Mitgliedschaft ermöglicht über EU-Fördergelder für den Schwerpunkt LEADER aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von voraussichtlich 2,86 Mio. Euro für die gesamte Förderperiode zu verfügen. Eine Mitgliedschaft in einer AktivRegion kann Voraussetzung für höhere Fördersätze in weiteren Prioritäten und Schwerpunkten des ELER und des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum auch außerhalb von LEADER sowie ggf. für einen Zugang zu weiteren Fördermöglichkeiten sein.
Basis für die Vergabe von Fördergeldern ist eine gemeinsame regionale Strategie (Integrierte Entwicklungsstrategie - IES), die von April bis September 2014 vom dafür beauftragten Büro inspektour unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erarbeitet wird.
Am 09.09.2014 wird der Verein LAG AktivRegion Sieker Land Sachsenwald e.V. gegründet, der verantwortlich für die Umsetzung der Strategie sowie die Auswahl der zu fördernden Projekte auf Basis der Strategie sein wird. Mindestens 51% des Entscheidungsgremiums müssen Akteure aus der Wirtschaft, dem Sozialbereich und der Zivilgesellschaft sein, kein Bereich darf mit mehr als 49% vertreten sein.
Die Kommunen beschließen, die Integrierte Entwicklungsstrategie umzusetzen und dafür die erforderliche Kofinanzierung von 2015 bis 2023 zur Verfügung zu stellen. Diese gliedert sich folgendermaßen:
Regionalmanagement: Zur Umsetzung der kommenden Förderperiode wird ein dienstleistungsorientiertes Regionalmanagement als Ansprechpartner in der Region eingesetzt. Die Aufgabe besteht u.a. in der Umsetzung der IES gemeinsam mit der LAG sowie in der Beratung der Projektträger von der Entwicklung bis zur Antragstellung. Die Kosten werden aus Mitteln der AktivRegion gefördert, die notwendige Kofinanzierung und Eigenmittel werden nach einem einfachen Einwohnerschlüssel auf alle zehn Kommunen umgelegt. Hierfür werden pro Einwohner und Jahr 0,55 Euro fällig.
Kofinanzierung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale und themenbezogene Maßnahmen: Der Verein legt ein Konto an, auf das alle beteiligten Kommunen jährlich 0,16 Euro pro Einwohner einzahlen. Dieses Geld wird zur notwendigen nationalen Kofinanzierung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale und themenbezogene Maßnahmen verwendet. Die Fördervoraussetzungen sind in der Integrierten Entwicklungsstrategie geregelt.
Kofinanzierung von eigenen Projekten: Bei der Umsetzung eines eigenen Projektes in einer oder mehreren Kommunen fallen abhängig vom Projekt Kosten zur Kofinanzierung an. Die Höhe ist abhängig vom Projektvolumen und von der Förderquote. Über diese Mittel wird projektbezogen in den betroffenen Kommunen entschieden. Die Antragstellung ist nach Anerkennung durch das zuständige Ministerium (MELUR) der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald (geplant Anfang 2015) möglich. Die Fördervoraussetzungen sind in der Integrierten Entwicklungsstrategie geregelt.
Der Beschluss wird für den Zeitraum 2015 bis 2023 vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse gefasst. Erfolgt keine vollständige Verwendung der Kofinanzierung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale und themenbezogene Maßnahmen, fließt das Geld an die Kommunen zurück. Sollten höhere Mittel zur Umsetzung von Projekten notwendig werden, müssen diese erneut in den Stadt-/Gemeindevertretersitzungen (bzw. den zuständigen Ausschüssen) beraten und beschlossen werden.
Frist für Abgabe der IES als Antragsgrundlage für die Anerkennung als AktivRegion ist der 30.09.2014. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beschlüsse in allen beteiligten Kommunen gefasst sein und gemeinsam mit der Strategie eingereicht werden.