Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/005/370
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
22.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
09.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siek, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Änderung der Bekanntmachungsverordnung
Die Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (BekanntVO) ist geändert worden. Insbesondere für die Bekanntmachung im Internet, die für alle Kommunen im Amt Siek genutzt wird, sind Änderungen erfolgt, die in der Hauptsatzung aufzunehmen sind. So ist weggefallen, dass bei Rechtsetzungsverfahren (z. B. Satzungen) vor der Bereitstellung im Internet eine Veröffentlichung in der Zeitung erfolgen muss. Gleichzeitig ist neu in der Hauptsatzung zu regeln, dass die Bekanntmachungen mit einem Bereitstellungsdatum versehen werden müssen (§ 4 Abs.1 BekanntVO).
Zusätzlich ist die Verpflichtung aufgenommen worden, dass in der Hauptsatzung eine Bezugsangabe für Textfassungen von Satzungen erscheinen muss. Jeder Person ist zudem das Recht einzuräumen, sich Satzungen in einer Textfassung kostenpflichtig zusenden zu lassen und das Amt muss entsprechende Exemplare vorhalten (§ 6 Abs. 2 BekanntVO). Die Übergangsregelung des § 6 a BekanntVO verpflichtet zur Umsetzung bis zum 31.03.2021. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es unschädlich, wenn die Regelungen pandemiebedingt erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.
Die Änderung der BekanntVO wurde zum Anlass genommen, die bisher im Amt Siek verwendete Formulierung von „amtliche“ auf „öffentliche bzw. örtliche“ Bekanntmachung zu ändern. Da die öffentlichen Bekanntmachungen in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden durch das Amt zu erfolgen haben, wurde in dem Dokument, welches in Allris bereitgestellt und nachrichtlich in den Bekanntmachungskästen der Gemeinden ausgehängt wird (nicht verpflichtend), der Zusatz auf den „Amtsvorsteher des Amtes Siek“ gemacht.
2. Anpassung der Wertgrenzen der Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters
Um den Hinweisen des GPA Rechnung zu tragen, sollten die Wertgrenzen der Entscheidungskompetenzen Amtsvorsteher / Bürgermeister / Verbandsvorsteher im Amt Siek möglichst einheitlich festgesetzt werden. Das Vorgehen wurde mit den Bürgermeistern besprochen. Die sich daraus ergebenen Änderungen für die Gemeinde sind im beigefügten Entwurf aufgeführt. |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
511,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
173,1 kB
|