Amt Siek

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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Siek stimmt der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von

67.198,00 € zu.

Die Deckung ist durch die Erstattung des Landes gewährleistet.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein hat für den Zeitraum von drei Monaten während des Lockdown im Frühjahr 2020 - gemäß § 25c KiTaG - den Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Erstattung der Kindertageseinrichtungsgebühren zugesichert.

 

Die Gemeinden haben im Dezember 2020 die Erstattungen an die Eltern für den Zeitraum April bis Juni 2020 für die Kindertageseinrichtungen vom Land erhalten. Diese Mittel sind an die Einrichtungen weitergeben worden. Die Gemeinde Siek hat für die Ev. KiTa Siek eine Erstattung in Höhe von 67.294,50 € erhalten; dies waren die Gebührenausfälle der Ev. Kita Siek für den Zeitraum 04-06/2020.

 

Daraus ergibt sich eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 67.198,00 €, welche über den Ertrag in Höhe von 67.294,50 Euro seitens des Landes wiederum gedeckt ist.
 

 

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