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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/003/235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet östlich der Straße "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße" in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) zu billigen.

 

Der Entwurf des Planes ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, wurden die Planinhalte mit der Gemeinde und dem Planungsbüro besprochen.

Daraus resultiert der als Anlage beigefügte Planentwurf. Dieser wird zunächst dem Bauausschuss zur Beratung vorgelegt.

Im Anschluss daran werden die Unterlagen entsprechend geändert und die Begründung erarbeitet.

Diese werden dann der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Stadtplanerin, Frau Warnke, wird an der Sitzung des Bauausschusses teilnehmen, die Änderung vorstellen und in den Beratungen unterstützen.

 

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Anlagen

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