Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/256-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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12.01.2021
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Bereit
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss hat auf der Sitzung am 08.12.2020 bereits die Punkte 1-5 beschlossen siehe Vorlage 2020/004/256. Der Antrag vom SoVD wurde am 14.12.2020 eingereicht.
Die Gemeindevertretung beschliesst die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt:
- Tennisclub Blau-Gelb e.V. 10.800€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Turn- und Sportverein Hoisdorf e.V. 15.000€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Seniorengemeinschaft Hoisdorf 1.000€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Arbeiterwohlfahrt 300€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- VHS Großhansdorf 1.000€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- SoVD Ortsverband Hoisdorf 600€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat am 27.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.
Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.
Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:
- Tennisclub Blau-Gelb e.V. 10.800€
- Turn- und Sportverein Hoisdorf e.V. 15.000€
- Seniorengemeinschaft Hoisdorf (2 Anträge) 1.000€
- Arbeiterwohlfahrt 300€
- VHS Großhansdorf 1.000€
- SoVD Ortsverband Hoisdorf 600€
Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.